Nächtigungsabgabe

 Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark
  • in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb
  • auf einem Campingplatz oder 
  • in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz im Sinnes des Meldegesetzes 1991 zu begründen.

Zuständig

  Region Bad Gleichenberg

Wappen Bad Gleichenberg

Bad Gleichenberger Nachrichten

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