Delikte | Rechtsfolgen |
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz - mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis
weniger als 1,2 Promille oder - in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
| - Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700
Euro - Entzug: 1 Monat
- Verkehrscoaching* (bei
erstmaliger Übertretung)
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille | - Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400
Euro - Entzug: mindestens 4 Monate
- Nachschulung
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem - Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr
oder - Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf
Alkoholgehalt
| - Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900
Euro - Entzug: mindestens 6 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische
Stellungnahme
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei demselben Erstdelikt) | - Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900
Euro - Entzug: mindestens 12 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische
Stellungnahme
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille) | - Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900
Euro - Entzug: mindestens 10 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische
Stellungnahme
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille (bei demselben Erstdelikt) | - Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400
Euro - Entzug: mindestens 8 Monate
- Nachschulung
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,6 Promille (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 oder mehr) | - Geldstrafe:
- 0,8 bis 1,2 Promille: 800 Euro
bis 3.700 Euro - 1,2 bis weniger als 1,6 Promille:
1.200 Euro bis 4.400 Euro
- Entzug: mindestens 8 Monate
- Amtsärztin/Amtsarzt
- Nachschulung
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille) | - Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700
Euro - Entzug: mindestens 6 Monate
- Nachschulung
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als - 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
- 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets,
sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde | - Geldstrafe: bis 726 Euro
- Entzug: 2 Wochen
(im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: 6 Wochen)
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als - 60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
- 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als - 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes
- 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als - 90 km/h innerhalb des Ortsgebietes
- 100 km/h außerhalb des Ortsgebietes
| - Entzug: mindestens 6 Monate
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Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung um mehr als - 40 km/h aber nicht mehr als 60 km/h innerhalb des
Ortsgebietes
oder - 50 km/h aber nicht mehr als 70 km/h außerhalb des
Ortsgebietes
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Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung in jeglichen anderen Kombinationen | - Entzug: mindestens 6 Monate
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Autobahn: - Fahren gegen die Fahrtrichtung
- Umkehren
- Rückwärtsfahren
- Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
| - Strafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Führerscheinentzug: mindestens
drei Monate (bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)
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Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, insbesondere - erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten,
Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten - Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten
oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
| - Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180
Euro - Entzug: mindestens drei Monate
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Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen. | - Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180
Euro - Entzug: mindestens drei Monate
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Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden | - Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180
Euro - Entzug: mindestens drei Monate
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