Nächtigungsabgabe

 Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark
  • in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb
  • auf einem Campingplatz oder 
  • in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz im Sinnes des Meldegesetzes 1991 zu begründen.

Zuständig

  Allgemeines

Wappen Gemeinde Bad Gleichenberg

Beratung und Pflege in Bad Gleichenberg

Gemeindeschwester für Bad Gleichenberg

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