Weitere Verleihungsmöglichkeiten der Staatsbürgerschaft: 15 Jahre, 30 Jahre

Allgemeine Informationen

Achtung:

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

Voraussetzungen

oder

  • Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
    und
  • 15 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Nachweis der persönlich und beruflich nachhaltigen Integration der antragstellenden Person

Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person sich maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

Rechtsgrundlagen

§ 12 Abs. 1 Z 1 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Mockups der Zivilschutzapp - ZIVA

Jede:r Zweite fühlt sich auf den Ernstfall nicht ausreichend vorbereitet.

46% der Bevölkerung haben Angst vor der Zukunft und 57% würden gerne besser auf Krisen vorbereitet...

Eine Hand, die ein Smartphone hält mit einer Info zur ZIVA-App

ZIVA – Die App für den Ernstfall.

Krisen und Katastrophen können uns alle treffen: Unwetter, Stromausfälle, Erdbeben, Hochwasser oder andere...

  Allgemeines

Wappen Gemeinde Bad Gleichenberg

Beratung und Pflege in Bad Gleichenberg

Gemeindeschwester für Bad Gleichenberg

Weitere News...