Zweitwohnsitz- und Leerstandsdabgabe

Gesetz vom 26. April 2022 über die Erhebung von Abgaben auf Zweiwohnsitze und Wohnungen ohne Wohnsitz (Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2022 (XVIII. GPStLT IA EZ 167/1 AB EZ 167/8)

Zuständig

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Foto für Blutspendeaktion des Roten Kreuzes

Blutspendeaktion des Roten Kreuzes im Trauteum

in Trautmannsdorf

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Gemeindeschwester für Bad Gleichenberg

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