Strafregisterbescheinigung

Alternativ wird auch der Begriff Leumundszeugnis verwendet. In diesem Dokument werden alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person eingetragen oder das Fehlen von Verurteilungen mit dem Hinweis auf Unbescholtenheit nachgewiesen. Nach Ablauf der Tilgungsfrist kann selbst nach Verurteilungen der Zustand der Unbescholtenheit wiederhergestellt werden. Weiterführende Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden sich hier.

  Region Bad Gleichenberg

Plakat 2025

Biedermeierfest Bad Gleichenberg 2025

  Allgemeines

Wappen Gemeinde Bad Gleichenberg

Beratung und Pflege in Bad Gleichenberg

Gemeindeschwester für Bad Gleichenberg

Weitere News...