Veranstaltungsmeldungen

Welche Behörde ist in erster Instanz für Veranstaltungen und Veranstaltungsbetriebe zuständig?

  • Die Gemeinde ist zuständige Behörde unter den in § 23 Abs. 1 Z. 1 genannten Voraussetzungen (sofern eine Veranstaltung dem Veranstaltungsgesetz unterliegt und nicht nach § 1 ausgenommen ist).
  • Für die Registrierung und die Bewilligung mobiler Veranstaltungsbetriebe ist die Landesregierung zuständig.
  • In allen anderen Fällen ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig

Link Land Steiermark Veranstaltungswesen

Zuständig

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Bad Gleichenberger Ferien(s)pass 2025

          

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