Veranstaltungsmeldungen

Welche Behörde ist in erster Instanz für Veranstaltungen und Veranstaltungsbetriebe zuständig?

  • Die Gemeinde ist zuständige Behörde unter den in § 23 Abs. 1 Z. 1 genannten Voraussetzungen (sofern eine Veranstaltung dem Veranstaltungsgesetz unterliegt und nicht nach § 1 ausgenommen ist).
  • Für die Registrierung und die Bewilligung mobiler Veranstaltungsbetriebe ist die Landesregierung zuständig.
  • In allen anderen Fällen ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig

Link Land Steiermark Veranstaltungswesen

Zuständig

  Region Bad Gleichenberg

Plakat 2025

Biedermeierfest Bad Gleichenberg 2025

  Allgemeines

Wappen Gemeinde Bad Gleichenberg

Beratung und Pflege in Bad Gleichenberg

Gemeindeschwester für Bad Gleichenberg

Weitere News...