Anzeige eines Sterbefalles

Laut Personenstandsgesetz ist der Tod spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen und obliegt der Reihe nach:

  1. dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist;
  2. dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen;
  3. dem letzten Unterkunftgeber;
  4. dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat;
  5. der Behörde oder der Dienststelle der Polizeiinspektion, die Ermittlungen über den Tod führt;
  6. sonstige Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben

und wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Allgemeine Informationen

Anzeige eines Todesfalles - was ist zu tun ?

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Foto für Blutspendeaktion des Roten Kreuzes

Blutspendeaktion des Roten Kreuzes im Trauteum

in Trautmannsdorf

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Wappen Gemeinde Bad Gleichenberg

Beratung und Pflege in Bad Gleichenberg

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