Hauszufahrtszuschuß

Die Gemeinde kann nach Herstellung einer neu errichteten Hauszufahrt, nach schriftlich - formloser Antragstellung, einen einmaligen Zuschuß gewähren. Förderbar ist einen maximale Länge von 100 Laufmeter, gerechnet von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur ersten Gebäudeflucht.

Hauszufahrt 

Die Förderbeträge sind bei: Grundierung und staubfreiem Belag € 25,50 je Laufmeter; nur Grundierung € 14,55 je Laufmeter;

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