Rinderprämie

Rinderhaltenden Betrieben wird im Folgejahr, nach Antragstellung - unter Beilage eines aktuellen Rinderbestandsauszuges der AMA - eine Rinderprämie gewährt.

Kuh

Die Höhe der Rinderprämie beträgt je Mutterkuh € 40,- und jedes weitere Rind (Kalb, Stier, Ochse) à € 20,-.

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