Solar-, Photovoltaik und Biomasse

Die Gemeinde Bad Gleichenberg fördert aktuell Solar- und Photovoltaikanlagen, sowie Biomasse-Heizanlagen.  

Genauere Informationen können Sie unter den Förderungsrichtlinien nachlesen.

Gemeindeförderung_Photovoltaikanlage_Förderungsrichtlinie

Gemeindeförderung_Solaranlage_Förderungsrichtlinie

Gemeindeförderung_Biomassezentralheizungsanlage_Förderungsrichtlinie

 

Sonnenkollektoren

Damit seitens der Gemeinde der Antrag auf Landesförderung einer Solaranlage bestätigt werden kann, muss:

  1. Das Gebäude bzw. die Wohneinheit ordnungsgemäß bewilligt worden sein
    (Baubewilligung od. Baufreistellung)
  2. Der Einbau einer Solar- und Photovoltaikanlage VOR der Errichtung bei der BAUBEHÖRDE gemeldet werden, je nach Anlagenart, melde- oder bewilligungspflichtig. Auskünfte darüber erteilt das Bauamt.

Der Einbau einer Biomasse-Heizanlage (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets udgl.) ist ebenso vor der Errichtung bei der Baubehörde zu melden. Je nach Vorhaben melde- oder bewilligungspflichtig.

Auskünfte darüber werden im Bauamt erteilt. Tel.: 03159 2342 DW 111, 112 u. 113

Infoblatt_Foerderungen_2024[1].pdf herunterladen (0.08 MB)

Die Förderabwicklung wurde vereinfacht. Es besteht nach wie vor ein 2-stufiges Verfahren.

  • Stufe 1: Vor der Errichtung der Anlage muss eine Registrierung beim Land Steiermark erfolgen. Mit Zuteilung der Registrierungsnummer hat man 6 Monate Zeit, die Anlage zu errichten.
  • Stufe 2: Spätestens nach 6 Monaten müssen die Antragsunterlagen bei einer Einreichstelle wie der Lokalen Energieagentur - LEA eingebracht werden.

Ein Antrag auf Direktförderung ist VOR ERRICHTUNG der Anlage zu stellen. Die Lokale Energieagentur - LEA ist eine vom Land Stmk. beauftragte Einreichstelle und steht als regionaler Ansprechpartner gerne unter der Telefonnummer 03152 8575/500 bzw. auf www.lea.at zur Verfügung.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten

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