Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis:

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres

  Region Bad Gleichenberg

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Bad Gleichenberger Ferien(s)pass 2025

          

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